Naturschutzgebiet seit 1969
Unterer Zweribachwasserfall
Oberer Zweribachwasserfall
Blick nach unten von der Brücke des oberen Wasserfalls
In Baden Württemberg werden Naturwaldreservate als Bannwälder bezeichnet. Es handelt sich dabei um ausgewählte naturnahe oder natürliche Waldbestände, deren Schutz gesetzlich geregelt ist. Sie dienen Forschungs- und Anschauungszwecken. In solchen Schutzgebieten ist jegliche forstliche Nutzung untersagt. Der Wald bleibt in seiner Entwicklung sich selbst überlassen.
Direkt hinter dem Hof beginnt das Zweribach Naturschutzgebiet, die einzigartige Naturlandschaft eines Bannwaldes, der seit Jahrzehnten nahezu frei von menschlichem Einfluß ist. Unbestrittener Höhepunkt jeder Wanderung sind die Zweribach Wasserfälle, die vom Haldenschwarzhof in ca. einer halben Stunde erreicht werden können. (Festes Schuhwerk ist Pflicht!). Eine Rundwanderung durch das ganze Naturschutzgebiet dauert ca. vier Stunden.
Über zwei Stufen stürtzt der Zweribach schroffe Felsformationen über zehn Meter hinab. Nach einer knappen halben Stunde Gehzeit, die einen steil ansteigenden Weg vom Haldenschwarzhof hinauffährt, lädt das kühle und klare Nass besonders zum Verweilen ein. Das Klettern auf den umspühlten Felsen macht zwar Spass (besonders Mutige nehmen auch mal eine Dusche unter eiskaltem Wasser), ist aber nicht ungefährlich! Im Winter bilden sich bizarre Eisformationen - der dann teilweise stark vereiste Weg sollte mit großer Vorsicht begangen werden.
Mehr Kenndaten https://de.wikipedia.org/wiki/Zweribach_(Naturschutzgebiet)
Touristisch berühmter sind die Triberger Wässerfälle, jedoch nicht unbedingt spektakulärer. Die Triberger Wasserfälle beeindrucken durch Ihre Vielzahl an kleinen Fällen über eine lange Strecke.
Das Zweribachgebiet beginnt hoch über dem Simonswäldertal, ziemlich genau dort, wo das Relief abrupt steiler wird und zu den tiefen Erosionsschluchten der Wilden Gutach und ihren Seitenbächen, Zweribach und Hirschbach, abbricht. Es ist ein abgelegener, steinig-felsiger Talkessel, in dem sich auf einer Fläche von ca.75 ha einer der größeren Bannwäder Baden-Württembergs befindet. Er liegt am Rande des Wildgutachtales und der Hochflächen von St. Märgen und St. Peter.
Am Ende des 18 Jhd. waren nur noch 16% der jetzigen Waldfläche mit "normalen" Mischwald bedeckt. Im Zuge der Industrialisierung wurden in dem unwegsamen Gebiet die landwirtschaftlichen Anwesen aufgegeben, verfiehlen oder brannten ab. Die bis dahin land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurden vom Staat aufgekauft. Das zuständige Forstamt verzichtete schon seit den früheen 50er Jahren auf deren Bewirtschaftung. Im Jahr 1970 erfolgte die offizielle Erklärung zum Bannwald.
Die Bannwälder sollen die "Urwälder von morgen" sein und der Erforschung der natürlichen, vom Menschen unbeeinflußten Waldentwicklung dienen.
"Im Zweribach regiert immer noch die Wildnis. Der Wald ist ein harter Herr. Er läßt sich nichts abzwingen, was er nicht loslassen will; und was er gibt, läßt er sich auf Heller und Pfennig bezahlen. Er gibt Leuten ihr Brot, aber verlangt ihre letzte Kraft, und bis auf diesen Tag ist immer wieder einmal einer im Wald um Gesundheit und Leben gekommen. Anderortswo hat man den Wald längst gezähmt, man plant und rechnet und wirtschaftet in ihm schier wie in einer Fabrik, man erschließt ihn mit Fahrwegen, man pflegt und erzieht ihn zu höchster Nutzleistung. Im Zweribach lassen sich keine Wege bauen, und der Wald hat seine urige Wildheit behalten."